Dorfentwicklung im Landkreis Kassel
Informationen über die Fördermöglichkeiten von privaten Baumaßnahmen
Dorfentwicklung heißt Strukturförderung
Ziel des Hessischen Dorfentwicklungsprogramms ist es, die Dörfer als attraktiven und lebendigen Lebensraum in allen Lebensbereichen zu gestalten und weiterzuentwickeln.
Mit der aktiven Gestaltung des demografischen Wandels sollen in Ortskernen zentrale Funktionen erhalten, gestärkt und weiterentwickelt werden.
Bei der Förderung wird ein Schwerpunkt auf die Entwicklung des vorhandenen Gebäudebestandes gelegt. Dabei ist es besonders wichtig, den Hauseigentümern Hilfestellung zu geben. Die Förderung von Privatinvestitionen soll dazu beitragen, das bau- und kulturgeschichtliche Erbe sowie den individuellen Charakter der Dörfer im ländlichen Raum zu erhalten, die Innenentwicklung zu stärken und die Energieeffizienz zu steigern.
Viele Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt entstanden, indem das Dorfentwicklungsprogramm neue Impulse in die ländliche Region gebracht hat. Jede Förderung sichert so Aufträge für das lokale Handwerk.
Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist, dass die Kommune im Hessischen Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen wurde und das Gebäude sich im Fördergebiet befindet.
Überblick über die Fördermöglichkeiten
Der Landkreis Kassel sowie die Städte und Gemeinden unterstützen das Engagement privater und gewerblicher Bauherren, die wertvolle Gebäude erhalten möchten. Ein Überblick über die Fördermöglichkeiten und die förderfähigen Maßnahmen ist auf den nächsten Seiten zu finden.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen an und in erhaltenswerten Gebäuden im Fördergebiet
Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, bauliche Erweiterung, Erhaltung, Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage von ortstypischer Bauweise, wie z.B. Maßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern, Anpassung des vorhandenen Wohnraums an nutzergerechte Wohnstandards, umfassende energieeffiziente Sanierungen sowie ein Scheunenausbau bis zu drei Wohneinheiten
- Städtebaulicher Rückbau im Fördergebiet
Städtebaulich verträglicher Rückbau zur Verbesserung der Siedlungsstruktur und der Lebensqualität
- Neubauten im Fördergebiet
Investitionen zur Neuanlage oder Wiederherstellung von Gebäuden mit standortverträglicher Nutzung im Ortskern Kulturdenkmäler können auch außerhalb des Fördergebietes gefördert werden
Wie hoch ist die Förderung?
Für jede Maßnahme kann ein Zuschuss von 35% der förderfähigen Nettokosten, max. 45.000 Euro pro Einzelgebäude und für Kulturdenkmäler bis zu 60.000 Euro gewährt werden. Dieser Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Der Mindestbetrag (Bagatellgrenze) für die Antragstellung beträgt bei baulichen Maßnahmen 10.000 Euro und bei Planungsleistungen 1.500 Euro der förderfähigen Nettokosten.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsteller können sein:
- private Träger (z.B. Einzelpersonen oder Eigentümergemeinschaften),
- Vereine,
- Gewerbetreibende
Vor Antragstellung ist ein Beratungstermin mit dem beauftragten Planungsbüro erforderlich. Dieses hat einen Vertrag mit der Stadt bzw. Gemeinde, die Beratung ist daher kostenfrei. Das Planungsbüro wird nach dem Termin ein Protokoll fertigen und den Antragsstellenden schnellstmöglich zukommen lassen. Das zuständige Planungsbüro ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder beim Landkreis Kassel, Servicezentrum Regionalentwicklung zu erfragen.
Wir beraten Sie gern!
Ihre Ansprechpartner:
Informationen über die Fördermöglichkeiten, Fördergebiete und Antragstellung der Dorfentwicklung gibt die jeweilige Gemeindeverwaltung, das zuständige Beratungs- und Planungsbüro oder direkt der Fachbereich Servicezentrum Regionalentwicklung beim Landkreis Kassel in Hofgeismar.
- Landkreis Kassel
Servicezentrum Regionalentwicklung
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Fachdienstieitung Dorf- und Regionalentwicklung
Dipl.-Verwaltungswirt Dirk Hofmann
Tel. 0561 1003-2427
E-Mail: dirk-hofmann@landkreiskassel.de - Das beauftragte Beratungs- und Planungsbüro
(zu erfragen bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder dem Landkreis Kassel) - Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Bauen und Sanieren wird nur unter Verwendung heimischer bzw. ortstypischer Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen gefördert. Es gelten daher für die Ausführung und Gestaltung die „Grundsätze zum Bauen im ländlichen Raum” (www.umwelt.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-der-laendlichen-entwicklung/dorfentwicklung).
Wichtiger Hinweis:
Mit der beantragten Maßnahme darf erst nach Zustellung des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Bereits eine Auftragsvergabe oder ein Materialkauf vor Bewilligung schließt eine Förderung aus.
Quelle: Flyer des Landkreises Kassel | Hier zu finden
Dorfentwicklung: Beratertermin vereinbaren
Eigentümer von Gebäuden in Wolfhagens Stadtteilen, die vor dem Jahr 1950 gebaut wurden und sich innerhalb des Fördergebietes der Dorfentwicklung befinden, können jetzt einen Termin mit dem beauftragten Beratungsbüro vereinbaren.
Bürogemeinschaft Architekten Ruhl + Geissler
Hersfelder Str. 46
36304 Alsfeld
06631/73119
Ruhl-Geissler@t-online.de
weitere Informationen:
- beim städtischen Mitarbeiter Ingo Ziesing unter Tel. 05692/602-310
- www.wolfhagen.de/stadtleben/leben/stadtentwicklungsziele.php